• Bitkom zum Digital Services Act
  • Grundprinzipien der E-Commerce-Richtlinie müssen erhalten bleiben
  • Konsultationsfrist der EU-Kommission läuft aus

Berlin, 8. September 2020 - Die Europäische Kommission bereitet derzeit einen Digital Services Act vor, die Frist der entsprechenden öffentlichen Konsultation, an der Bitkom sich beteiligt, läuft heute aus. Mit diesem neuen Rechtsrahmen für digitale Dienste sollen vor allem Bereiche überarbeitet werden, die bislang von der E-Commerce-Richtlinie geregelt werden. Der Digitalverband Bitkom sieht darin gleich mehrere Grundprinzipien des Internets berührt, die es aus seiner Sicht zu erhalten gilt. Erstens das sogenannte Haftungsprivileg. Demnach müssen Anbieter von Internetdiensten illegale Inhalte nach Bekanntwerden unverzüglich löschen. Nur wenn sie dies nicht tun, haften sie dafür. Kommen sie ihrer Löschpflicht hingegen nach, so sind sie durch das Haftungsprivileg von einer entsprechenden Haftung befreit. Zweitens das Verbot allgemeiner Überwachungspflichten. Anbieter dürfen demnach nicht herangezogen werden, jegliche Inhalte auf ihren Plattformen zu beobachten und zu kontrollieren. Drittens das Herkunftslandprinzip, wodurch in der EU niedergelassene Diensteanbieter ihre Waren und Dienstleistungen in der gesamten EU anbieten können, ohne jeweils verschiedene, einzelstaatliche Regelungen beachten zu müssen. „Haftungsprivileg, Verbot allgemeiner Überwachungspflichten und Herkunftslandprinzip sind Eckpfeiler des Internets. Sie müssen im Grundsatz erhalten bleiben und mit Augenmaß an die aktuellen Herausforderungen angepasst werden “, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

„Die Rolle von Online-Diensten hat sich in den vergangenen 20 Jahren gewandelt. Vormals galten sie als Nischenphänomen, heute sind sie fester Bestandteil des gesellschaftlichen Alltags“, so Rohleder. Gleichzeitig habe auch die Vielfalt an Portalen und Plattformen zugenommen. „Im Ergebnis ist nicht nur das Online-Angebot gewachsen, sondern leider auch der Spielraum für Straftaten.“ Delikte wie die Verbreitung von Hassreden bis hin zum Vertrieb von gefälschten Produkten in der Online-Welt hätten seitdem deutlich zugenommen. „Damit einher geht eine gestiegene Verantwortung der Diensteanbieter, gegen illegale Aktivitäten auf ihren Plattformen vorzugehen“. Aus Bitkom-Sicht sollten im Rahmen des Digital Services Act deshalb auch neue Möglichkeiten der Verantwortungsübernahme von Plattformanbietern diskutiert werden – auf der Basis des Haftungsprivilegs. Bei der Ausgestaltung der Rechte und Pflichten der betroffenen Anbieter im Digital Services Act plädiert Bitkom für einen differenzierten Ansatz, der die Vielfalt an Inhalten, angebotenen Diensten und insbesondere deren technische Architektur berücksichtigt. „Ein soziales Netzwerk muss andere Pflichten erfüllen als ein Cloud-Speicher oder eine Home-Sharing-Plattform“, so Rohleder. „Der Digital Services Act darf nicht alles über einen Kamm scheren, sondern muss der ausdifferenzierten digitalen Welt gerecht werden.“

Rechtsrahmen muss proaktive Maßnahmen von Anbietern fördern

Viele Diensteanbieter setzen bereits heute auf technische und personelle Maßnahmen, um illegale Inhalte von ihren Plattformen fernzuhalten oder zu entfernen. Vor diesem Hintergrund fordert Bitkom eine rechtliche Klarstellung, dass solche freiwilligen Maßnahmen den handelnden Anbietern nicht nachteilig ausgelegt werden können, indem ihnen die Kenntnisse aller illegalen Inhalte ihrer Dienste unterstellt werden. Rohleder: „Eine Haftung durch die Hintertür darf es nicht geben – schon gar nicht für kooperative Anbieter, die proaktiv Maßnahmen gegen illegale Inhalte vornehmen.“

Bitkom setzt sich dafür ein, dass ein ausgewogener, aktueller und innovationsfreundlicher Rechtsrahmen für die Bekämpfung illegaler Inhalte geschaffen wird. „Der Digital Services Act wird darüber entscheiden, ob Europas Digitalwirtschaft international konkurrenzfähiger werden kann oder nicht“, so Rohleder. „Digitale Souveränität erreichen wir nur, wenn wir der Plattformökonomie auch in Europa den nötigen Entfaltungsspielraum geben.“

Eine ausführliche Bitkom-Stellungnahme zur Revision der E-Commerce-Richtlinie im Rahmen des Digital Services Act ist zum Download verfügbar: https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Digital-Services-Act-Revision-der-E-Commerce-Richtlinie

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