• Erklärung des Verbandes der Automobilindustrie (VDA)
  • Mit Betroffenheit reagiert der Verband der Automobilindustrie (VDA) auf die kartellrechtlichen Vorwürfe gegenüber deutschen Herstellern.

Berlin, 24. Juli 2017 - Den im Raum stehenden Vorwürfen muss konsequent nachgegangen werden. Die zuständigen Behörden werden prüfen, ob und in welchem Umfang die Abstimmung zwischen den Herstellern rechtlich zulässig war oder nicht. Die Unternehmen müssen ihrerseits mit den Behörden ohne Einschränkung kooperieren und eine vollständige Aufklärung ermöglichen.

Aus Sicht des VDA und seiner über 600 Mitglieder sind illegale Absprachen ebenso wie ein Surfen in rechtlichen Grauzonen inakzeptabel. Der Stand des Verfahrens legt es gleichzeitig nahe, mit Vorverurteilungen zurückhaltend umzugehen. Standardisierungs- und Normierungsaktivitäten sind pauschal weder schädlich noch illegal. Absprachen zulasten des Verbrauchers oder des Wettbewerbs hingegen schon.

Sollten die Untersuchungen der Kartellbehörden die Vorwürfe bestätigen, wäre das nicht nur justiziabel, sondern auch ein Anlass für eine kulturelle Neudefinition innerhalb der betroffenen Unternehmen.

VDA-Präsident Matthias Wissmann appelliert an die Branche: „Die Automobilindustrie ist mit ihren technischen Innovationen und ihrem wirtschaftlichen Erfolg ein wichtiger Teil des Deutschlandbildes in der ganzen Welt. Es ist unsere Pflicht und Verantwortung, diesen Ruf zu schützen. Das ist gleichermaßen eine technische, kulturelle und gesellschaftliche Frage. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, müssen wir uns kritischen Fragen offener stellen und mehr Selbstreflexion üben.“

Der VDA ruft dazu auf, aus den Vorwürfen kein Pauschalurteil über die gesamte Branche abzuleiten. Denn ihr gehören hunderte von Hersteller- und Zulieferfirmen an, deren Mitarbeiter jeden Tag harte und ehrliche Arbeit leisten.

Dem VDA selbst liegen zu den aktuellen Vorwürfen gegenwärtig keine eigenen Erkenntnisse vor. Die Vorgänge beziehen sich auf ein Format, das nicht Teil des VDA und seiner Arbeit ist.

Vor einigen Monaten sind Hersteller mit der Bitte auf den VDA zugekommen, weitere Entwicklungs-, Normungs- und Standardisierungsthemen in den VDA zu integrieren. Der VDA hat erste Vorgespräche mit seinen Mitgliedern begonnen. Die sorgfältige und umfassende Prüfung der damit verbundenen organisatorischen, personellen, verbandsinternen und rechtlichen Fragen steht am Anfang. Die Initiative der Unternehmen beruhte auf dem Wunsch, bisherige herstellereigene Strukturen aufzulösen.

Die Verbandsarbeit richtet sich grundsätzlich am seit 2009 existierenden und aktualisierten „Leitfaden Kartellrecht im VDA“ aus, der ein hohes Compliance-Niveau sichert. Der Leitfaden ist auf https://www.vda.de/de verfügbar: https://www.vda.de/de/services/Publikationen/leitfaden-kartellrecht-im-vda.html.

Die Einhaltung dieser Regeln ist für alle an der VDA-Verbandsarbeit Mitwirkenden verbindlich.

Im VDA sind die Hersteller aus der Automobilindustrie, Zulieferunternehmen sowie die Hersteller von Bussen, Anhängern und Aufbauten organisiert, insgesamt über 600 Mitgliedsunternehmen.

© Verband der Automobilindustrie e.V.

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag