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  • VDA begrüßt Empfehlungen der Ethik-Kommission


Berlin, Juni 2017
- Die deutsche Automobilindustrie begrüßt die Empfehlungen der von Bundesverkehrsminister Dobrindt eingesetzten Ethik-Kommission. Sie bieten die Grundlage für den gesellschaftlichen Dialog zum automatisierten Fahren und behandeln wichtige ethische Fragestellungen. Zudem spiegeln sie die interdisziplinäre Beurteilung der Experten wider. Die Ethik-Kommission hat u. a. Anforderungen und Empfehlungen für die Systemgestaltung des automatisierten Fahrens formuliert; diese geben den Entwicklungsabteilungen der Automobilhersteller und Zulieferer den notwendigen Rahmen und damit Orientierung. Die neuen Fragen, die mit dem automatisierten Fahren erstmals gestellt werden, benötigen einen umfassenden kontinuierlichen gesellschaftlichen Dialog. Die Ethik-Kommission hat zu Recht darauf hingewiesen.

Für die deutsche Automobilindustrie – Hersteller wie Zulieferer – ist das automatisierte Fahren von strategisch wichtiger Bedeutung. Denn auf diesem Feld entscheidet sich, neben der Elektromobilität, die künftige Wettbewerbsfähigkeit des Automobilstandortes Deutschland. Schon bisher sind die Aufwendungen hoch. In den kommenden drei bis vier Jahren investiert die deutsche Automobilindustrie weitere 16 bis 18 Mrd. Euro in Technologien der Digitalisierung.

Die deutsche Automobilindustrie begrüßt das Engagement und die Strategie der Bundesregierung, Deutschland zum Leitmarkt für vernetztes und automatisiertes Fahren zu machen. Die kürzlich verabschiedete Änderung des Straßenverkehrsgesetzes stellt einen wesentlichen Schritt für die Nutzung hochautomatisierter Fahrzeuge auf deutschen Straßen dar. Die für das automatisierte Fahren getroffenen Regelungen im Straßenverkehrsgesetz (StVG) bieten Rechtssicherheit für Kunden und Industrie. Dabei werden zu Recht hohe Anforderungen an die Fahrzeugtechnik, aber auch an die Informationspflichten der Fahrzeughersteller und Kunden formuliert. Das automatisierte Fahren wird den Straßenverkehr sicherer, effizienter und komfortabler machen.

Die deutsche Automobilindustrie stuft die Bedeutung des Schutzes von Daten in Kraftfahrzeugen als besonders hoch ein. Die Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder sowie der VDA haben 2016 gemeinsam eine Erklärung zu „datenschutzrechtlichen Aspekten bei der Nutzung vernetzter und nicht vernetzter Fahrzeuge“ erarbeitet und dabei die folgenden Themen behandelt: Personenbezogenheit der im Fahrzeug anfallenden Daten, Festlegung des Zeitpunkts der Datenerhebung, Bestimmung der verantwortlichen Stelle, Rechtsgrundlagen für den Datenumgang im Fahrzeug, datenschutzrechtliches Auskunftsrecht gegenüber dem Hersteller sowie Hoheit über die Datenverarbeitungsvorgänge im Fahrzeug.

© Verband der Automobilindustrie e.V.

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