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  • Vorstand und Aufsichtsrat der JENOPTIK AG schlagen der Hauptversammlung 2020 eine Dividende von 0,13 Euro je Aktie vor
  • Virtuelle Hauptversammlung am 7. August 2020

15. Juni 2020 Der Vorstand der JENOPTIK AG hat im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat beschlossen, der virtuellen Hauptversammlung am 7. August 2020 die Zahlung einer Dividende von 0,13 Euro für das Geschäftsjahr 2019 vorzuschlagen. Damit wird Jenoptik, vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung, eine Dividende in Höhe der aktuellen durchschnittlichen Markterwartung ausschütten. Vom Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 85.620.600,56 Euro sollen 48.179.645,61 Euro in andere Gewinnrücklagen eingestellt und 30.000.000,00 Euro auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Oberstes Ziel des Vorstands ist es, die operativen Geschäfte der Gesellschaft abzusichern und strategische Investitionen in die künftige Entwicklung von Jenoptik hin zum fokussierten Technologieunternehmen im Bereich Optik und Photonik weiterhin zu ermöglichen. Dies schließt auch die Nutzung von Akquisitionschancen ein. Zugleich ist eine solide Eigenkapitalausstattung für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung notwendig. Jenoptik hatte im März 2020 den ursprünglichen Dividendenvorschlag vor dem Hintergrund der Corona-Krise und den damit verbundenen wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung des Konzerns unter Vorbehalt gestellt.

Diese Nachricht kann bestimmte, in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung des Jenoptik-Konzerns beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Derartige Faktoren können zum Beispiel Wechselkursschwankungen, Zinsänderungen, die Markteinführung von Konkurrenzprodukten oder Änderungen in der Unternehmensstrategie sein. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche in die Zukunft gerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

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