Berlin, 20. September 2022 - Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht, wie der EuGH am Dienstag geurteilt hat. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

„Mit seinem heutigen Urteil beerdigt der EuGH faktisch die Vorratsdatenspeicherung. Es macht keinen Sinn, sich weiterhin an diesem Instrument der anlasslosen Speicherung von Verbindungsdaten abzuarbeiten. Die Politik ist aufgefordert, andere und zwar gesetzeskonforme Möglichkeiten der digitalen Forensik zu nutzen.“

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag