Berlin, 1. Juli 2021 – Änderungen im komplexen Recht der Produktsicherheit und Marktüberwachung bringt die Verordnung (EU) 2019/1020 (‚Marktüberwachungsverordnung‘), die generell am 16.7.2021 in Kraft tritt. Sie verfolgt eine europaweite vereinheitlichte, vereinfachte und übersichtlichere Gestaltung der Vorgaben für alle Wirtschaftsakteure. Insgesamt sollen die EU-Bürger besser vor unsicheren Produkten geschützt werden, indem die zuständigen Behörden ihre Befugnisse effizienter umsetzen können. Ab dem In-Kraft-Treten der neuen ‚Marktüberwachungsverordnung‘ dürfen nur mehr solche Produkte in den Verkehr gebracht werden, die sicher sind und die europäischen Vorschriften betreffend Produktgestaltung erfüllen, also EU-konform sind. Treiber sind neue Geschäftsmodelle im Online-Handel zum vereinfachten Importieren von Gütern und Produkten aus aller Welt, die steigende Zahl an involvierten Marktakteuren, komplexere Lieferketten und immer mehr außereuropäische Produkte, die den Endnutzern innerhalb der Union zum Kauf angeboten werden.
Zu den neuen Vorgaben gehören:
Der FBDi weist darauf hin, dass Marktakteuren, die weiterhin unsichere Produkte vertreiben, künftig marktaufsichtliche Maßnahmen – das Produkt wird aus dem Online-Shop genommen bzw. Schließung des Online-Shops - drohen. Diese Maßnahmen dürften die Kontrolldichte und das Risiko für Anbieter von unsicheren bzw. nicht-konformen Produkten ab 16.7.2021 anheben, und zugleich für mehr Gerechtigkeit bei redlichen Händlern sorgen.
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