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  • ZVEI unterzeichnet Gesamtvertrag über Urheberrechtsabgaben für Unterhaltungselektronik
  • Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen
  • Langjährige Verfahren beendet

Die Urheberrechtsabgaben für Vervielfältigungsgeräte der Unterhaltungselektronik sind neu geregelt: Heute unterzeichnete der ZVEI gemeinsam mit dem Bitkom und den Verwertungsgesellschaften einen Gesamtvertrag, der die Höhe für urheberrechtliche Abgaben für insgesamt 15 Gerätekategorien umfasst, darunter DVD-Rekorder, MP3-Player sowie TV-Geräte und Set-Top Boxen mit Festspeicher oder Aufzeichnung über USB-Schnittstelle. „Die Einigung auf die neuen Vergütungssätze ist ein großer Erfolg für den ZVEI“, erklärte Dr. Klaus Mittelbach, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung. „Der Gesamtvertrag gibt den Unternehmen der Unterhaltungselektronik endlich Rechts- und Planungssicherheit und schützt sie vor überzogenen finanziellen Belastungen durch unangemessen hohe Urheberrechtsabgaben.“ Dem außergerichtlich erreichten Verhandlungserfolg waren mehr als zehn Jahre andauernde streitige Verfahren bis vor den Bundesgerichtshof vorausgegangen.
Die im Gesamtvertrag mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) und den Verwertungsgemeinschaften (VG) Wort sowie Bild-Kunst vereinbarten Vergütungssätze werden rückwirkend zum 01.01.2008 deutschlandweit in Kraft treten (bei TV-Geräten mit USB-Aufnahmemöglichkeit rückwirkend bis 01.01.2010). Damit werden die deutlich höheren, einseitig von den Verwertungsgesellschaften veröffentlichten, Tarife ersetzt. Mitgliedsunternehmen des ZVEI, die dem Gesamtvertrag beitreten, erhalten 20 Prozent Gesamtvertragsnachlass auf die neuen Vergütungssätze.

Der ZVEI begrüßt die Einigung ausdrücklich, hält jedoch an seiner Kritik am System der pauschalen Privatkopieabgabe fest. „Pauschalabgaben sind dort nicht mehr zeitgemäß, wo umfassende Möglichkeiten zur Individuallizensierung bestehen, wie es sie heute vielfach im digitalen oder Online-Bereich gibt“, so Dr. Mittelbach. Neben diesem Aspekt müssten bei der im Koalitionsvertrag angekündigten Neujustierung des urheberrechtlichen Vergütungssystems insbesondere auch die Streitschlichtungsmechanismen angepasst werden, da sie sich im Laufe der Verfahren als unzureichend herausgestellt haben.

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