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  • Steuerliche Forschungsförderung richtiges Signal für Wirtschaftsstandort Deutschland

Innovationskraft wird unter anderem an den Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) gemessen. Wenn das Forschungszulagengesetz heute im Bundesrat verabschiedet wird und zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt, schafft auch Deutschland den Einstieg in die steuerliche Forschungsförderung – ein Instrument, dass in vielen anderen Ländern bereits seit langem etabliert ist. „Das ist ein wichtiges Signal für den Wirtschaftsstandort. Besonders erfreulich ist, dass durch die Förderung von Auftragsforschung auch kleine und mittlere Unternehmen, die nicht über eigene FuE-Strukturen verfügen, profitieren werden“, sagte Dr. Klaus Mittelbach, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung.

Um aber langfristig Innovation, Beschäftigung und Wachstum zu stärken, müsse die Forschungszulage sukzessive ausgebaut werden. „Die bislang dafür vorgesehenen 1,3 Milliarden Euro reichen dafür nicht aus“, so Dr. Mittelbach weiter. „Um ein Fördervolumen zu erreichen, das international mithalten kann, sollte mittelfristig die Bemessungsgrundlage angepasst oder der Fördersatz angehoben werden.“ Der ZVEI sieht hier Bund und Länder in der Pflicht, die Ausweitung der FuE-Investitionen bei der Aufstellung künftiger Haushalte zu berücksichtigen. So ließen sich auch die Investitionsziele der Bundesregierung in Höhe von 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erreichen.

Die deutsche Elektroindustrie liefert einen wichtigen Beitrag, den Forschungsstandort Deutschland zu erhalten. Die F&E-Aufwendungen der Branche beliefen sich zuletzt auf 17,7 Milliarden Euro. Knapp 100.000 Menschen wurden von unseren Unternehmen in F&E beschäftigt – das ist fast jeder neunte Mitarbeiter. Mehr als jede dritte Innovation im verarbeitenden Gewerbe kommt aus der Elektroindustrie, rund 12.000 Patente werden pro Jahr angewendet.

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